Ein Überblick.
Was eine Zahnimplantat-Behandlung im individuellen Fall kostet, können wir hier leider nicht so einfach beantworten.
Viele Faktoren - wie z.B. Aufwand und Schwierigkeit der Operation, die eingesetzten Materialien und eventuell nötige Knochenaufbauten (Augmentationen) - spielen naturgemäß dabei eine Rolle.
Fast immer gibt es die Möglichkeit, zwischen einer einfachen oder aufwändigeren Lösung zu wählen, wie z.B. zwischen einem implantatgestützt abnehmbaren oder komplett festsitzenden Zahnersatz.
Gemeinsam sollten wir im Vorfeld die Frage klären, ob die Behandlungserwartungen mit Ihrem Budget zu erfüllen sind.
Der Sie betreffende Kostenanteil ist von Ihrem Versicherungsstatus abhängig:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen
Implantate gehören in der Regel zu den reinen Privatleistungen.
Für gesetzlich versicherte Patienten gibt es seit 2005 Festzuschüsse in Abhängigkeit der Kiefersituation, das heißt "befundabhängig".
Ihr Eigenanteil verringert sich dadurch.
Dabei werden aber nicht die Implantate selbst, sondern der letztendlich gefertigte und eingesetzte Zahnersatz (z.B. die Krone, die auf dem Implantat, befestigt ist) bezuschusst.
Die privaten Krankenversicherungen
Die Implantatbehandlung ist Bestandteil in der für die Erstattung maßgebenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und ist damit grundsätzlich im Leistungskatalog der privaten Versicherer enthalten.
Bei privaten Versicherungsverträgen existieren allerdings eine Vielzahl von Tarifen. Nahezu jede Versicherung entwickelt hier ihr eigenes Erstattungssystem. In der Regel leisten die Privaten den Anteil der Kosten in Höhe des vereinbarten Tarifs. Fast immer sollten Sie jedoch auch hier mit zusätzlichen persönlichen Investitionen rechnen.
Um die Höhe der Kostenübernahme Ihrer Versicherung zu erfahren ist es unbedingt erforderlich, im Vorfeld einen (für Sie kostenpflichtigen) Behandlungs- und Kostenplan von uns einzureichen.
Beihilfepatienten
Als Beihilfepatient sind Sie grundsätzlich privat versichert.
Das heißt, Ihr Zahnarzt wird unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Anspruch genommen.
Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen eine Rechnung für die Behandlung, die bezahlt werden muss, egal, ob die Beihilfe erst später, nur in einem bestimmten Umfang oder gar nicht die Kosten erstattet.
Gehen die Aufwändungen der implantologischen Leistung über die Beihilferichtlinien hinaus, müssen Sie diese Kosten, sofern sie nicht über eine private Zusatzversicherung abgefangen werden, selbst zahlen.