Welche Kosten werden übernommen?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen

 

 

Der Umfang der von den Krankenkassen zu übernehmenden Leistungen für gesetzlich Versicherte ist durch den Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V geregelt.

 

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten für die "klassische" Parodontalbehandlung (Kürettage) von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beginn der Behandlung ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und entsprechend genehmigt wurde.

 

Die Erstellung des Parodontalen Screening Index (PSI) ist eine Kassenleistung, die auch zur Früherkennung - ohne das Vorliegen einer parodontalen Erkrankung - einmal in zwei Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

 

Es gibt jedoch begleitende Maßnahmen bei der Parodontalbehandlung, die keine Kassenleistungen sind. Hierzu gehören unter anderem die Professionelle Zahnreinigung (PZR), Speicheltests, mikrobiologische Untersuchungen (zur Bestimmung der Erkrankung auslösenden Bakterien) oder regenerative Maßnahmen.

 

Für Leistungen, die nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, muss zwischen Zahnarzt und Patient vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen getroffen werden. Basis für den "Heil- und Kostenplan" ist die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte.

(Quelle: www.parodontologie-berater.de)

 

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, findet eine Erstattung gemäß Ihrer Versicherungsbedingungen statt.

 

 

Die Versicherungen der Privat- und Beihilfepatienten

 

 

... übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlungen bei Gingivitis, Parodontitis und Parodontose sowie auch die weiterführenden Behandlungsmaßnahmen entsprechend Ihren Versicherungsbedingungen.